§ 1 Worum es hier geht
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln, wie das IRL-Streaming-Dashboard unter benehosting.me genutzt werden darf. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die regeln, was geschuldet ist. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor.
(2) Sie gelten für alle Personen, die den Dienst nutzen - also für den Streamer selbst und ebenso für Moderatoren und sonstige Personen, denen der Streamer Zugriff einräumt.
(3) Anbieter ist Benedikt Baumann IT Dienstleistungen - Anschrift und Kontakt siehe Impressum bzw. AGB § 1.
§ 2 Konto und Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt über den Twitch-Account. Der Nutzer stellt sicher, dass die dabei übermittelten Angaben zutreffen und aktuell bleiben.
(2) Ein Konto ist persönlich. Es darf nicht weitergegeben, geteilt, vermietet oder verkauft werden. Wer für einen anderen mitarbeiten soll, bekommt einen eigenen Zugang als Moderator.
(3) Der Nutzer schützt seinen Zugang angemessen und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass Dritte Zugriff erlangt haben.
(4) Handlungen, die über den Zugang eines Nutzers vorgenommen werden, muss dieser gegen sich gelten lassen, sofern er den Zugriff zu vertreten hat.
§ 3 Stream-Key und Token
(1) Der Stream-Key sowie die im Dashboard erzeugten Token (OBS-Verbindung, Overlays) sind Zugangsdaten und geheim zu halten. Sie gehören nicht in einen Stream, nicht in ein Video, nicht in einen Screenshot und nicht in einen öffentlichen Chat.
(2) Werden sie versehentlich öffentlich, meldet der Nutzer das umgehend. Der Anbieter erzeugt dann neue Werte. Overlay-Token und OBS-Token sind bewusst getrennt und lassen sich einzeln erneuern.
(3) Für Schäden, die aus einem vom Nutzer zu vertretenden Bekanntwerden dieser Daten entstehen - etwa fremdes Einspeisen in seinen Kanal -, haftet der Nutzer.
(4) Zugangsdaten fremder Plattformen (Multistreaming). Wer den Stream über den Verteiler des Anbieters gleichzeitig an mehrere Plattformen senden lässt, hinterlegt dafür die Stream-Keys dieser Plattformen im Dashboard. Der Nutzer sichert zu, zur Verwendung dieser Zugangsdaten berechtigt zu sein - also Inhaber des jeweiligen Kanals zu sein oder die ausdrückliche Erlaubnis des Inhabers zu haben.
(5) Der Anbieter speichert diese Zugangsdaten verschlüsselt, verwendet sie ausschließlich, um den Stream an das vom Nutzer eingetragene Ziel weiterzuleiten, und zeigt sie nach dem Speichern nicht mehr an. Entfernt der Nutzer ein Ziel, wird der zugehörige Schlüssel gelöscht - nicht nur ausgeblendet.
(6) Der Anbieter prüft nicht, ob ein eingetragener Schlüssel gültig ist oder zu welchem Kanal er gehört. Ein Ziel, das die Verbindung ablehnt, wird im Dashboard als gestört angezeigt; die übrigen Ziele laufen davon unberührt weiter.
§ 4 Zulässige Inhalte
(1) Der Nutzer ist für die über den Dienst übertragenen Inhalte allein verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine inhaltliche Prüfung und macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen.
(2) Nicht übertragen werden dürfen insbesondere Inhalte, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen Strafrecht, Urheberrecht, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht;
- gegen den Jugendschutz verstoßen oder ohne wirksame Alterssicherung pornografisch sind;
- zu Gewalt oder Hass aufrufen, volksverhetzend, extremistisch oder terroristisch sind;
- Personen ohne deren Einwilligung bloßstellen oder heimlich aufnehmen, soweit dies unzulässig ist;
- gegen die Richtlinien der jeweils genutzten Streamingplattform verstoßen.
(3) Bei IRL-Streams ist auf die Rechte gefilmter Personen zu achten. Diese Verantwortung liegt vollständig beim Nutzer.
(4) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die wegen seiner Inhalte gegen den Anbieter erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
§ 5 Unzulässige Nutzung
(1) Untersagt sind insbesondere:
- Weitergabe des Zugangs - den gebuchten Zugang ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, weiterzuverkaufen oder als eigene Dienstleistung anzubieten;
- Zweckfremde Nutzung der Server - die Ingest-Endpunkte als allgemeinen Weiterleitungs- oder Speicherdienst zu verwenden, dauerhaft ohne tatsächlichen Stream zu belegen oder Signale Dritter darüber zu leiten;
- Überlastung - automatisierte Massenabfragen, Lasttests ohne Absprache oder Maßnahmen, die die Infrastruktur oder andere Kunden beeinträchtigen;
- Angriffe und Umgehung - das Ausnutzen von Sicherheitslücken, das Umgehen von Zugangs-, Berechtigungs- oder Sperrmechanismen, das Erlangen fremder Daten;
- Eingriffe in die Software - Zurückentwickeln, Verändern oder Nachbauen der bereitgestellten Software, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
(2) Wer eine Sicherheitslücke entdeckt, meldet sie dem Anbieter und nutzt sie nicht aus. Eine verantwortungsvolle Meldung wird ausdrücklich begrüßt und hat keine Nachteile zur Folge.
§ 6 Faire Nutzung der Ressourcen
(1) Die Server werden von mehreren Streamern gemeinsam genutzt. Der Nutzer richtet seine Bitrate und sonstigen Encoder-Einstellungen an den Empfehlungen im Dashboard aus.
(2) Führt eine Nutzung wiederholt zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Kunden, darf der Anbieter sie nach vorheriger Ansprache begrenzen. Vorher sucht er das Gespräch - Drosseln ist das letzte Mittel, nicht das erste.
(3) Nicht genutzte Kapazität wird nicht angespart und nicht übertragen.
§ 7 Beta-Funktionen
Als „Beta“ gekennzeichnete Funktionen befinden sich in Erprobung. Sie können sich ändern, ausfallen oder ohne Vorankündigung entfernt werden, und gespeicherte Einstellungen können dabei verloren gehen. Wer sie nutzt, tut das im Bewusstsein dieses Risikos und sollte sich in einem laufenden Stream nicht auf sie verlassen.
§ 8 Moderatoren und geteilte Zugriffe
(1) Der Streamer kann anderen Personen abgestufte Rechte einräumen, etwa zur Bedienung von OBS, zur Chat-Moderation oder zur Verwaltung von Kanalpunkten.
(2) Der Streamer wählt diese Personen sorgfältig aus, prüft die erteilten Rechte regelmäßig und entzieht sie, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Handlungen freigegebener Moderatoren muss er gegen sich gelten lassen.
(3) Moderationshandlungen im Twitch-Chat erfolgen stets mit dem eigenen Zugang des jeweiligen Moderators, nicht im Namen des Streamers. Sicherheitsrelevante Vorgänge werden protokolliert (siehe Datenschutzerklärung).
§ 9 Chat-Bot „Benehosting“
(1) Der Nutzer gestattet dem Anbieter, den Chat-Bot „Benehosting“ in seinem Kanal einzusetzen. Der Bot dient der Steuerung von Funktionen (etwa Szenenbefehlen), Statusmeldungen sowie Hinweisen nach AGB § 11.
(2) Der Bot erhält nur die Rechte, die für diese Aufgaben nötig sind. Der Nutzer kann seinen Einsatz jederzeit beenden; einzelne Funktionen des Dienstes stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
§ 10 Werbung
(1) Zur Ausspielung von Hinweisen auf Crossbanned, Benehosting sowie Sponsoren und Partner - einschließlich der Grenzen und des Widerspruchsrechts des Nutzers - gilt AGB § 11.
(2) Wo der Nutzer das steuert. Im Dashboard unter „Bot & Werbung“ sieht der Nutzer, welcher der drei Zustände für ihn gilt:
- vertraglich - Basis-Stufe: Die Ausspielung ist Teil des günstigeren Preises und kann nicht pauschal abgeschaltet werden;
- freiwillig - Premium oder Supporter mit erteilter Erlaubnis nach AGB § 11 (1b);
- aus - Premium oder Supporter ohne Erlaubnis: Es wird nichts ausgespielt.
(3) Einzelne Maßnahmen abwählen. Auf derselben Seite kann jeder Nutzer - auch in der Basis-Stufe - einzelne Werbemaßnahmen für seinen Kanal ausschließen. Das ist die Ausübung des Widerspruchsrechts aus AGB § 11 (4) und wirkt sofort.
(4) Widerruf der freiwilligen Erlaubnis. Die Erlaubnis nach Absatz 2 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, ebenfalls im Dashboard. Sie wirkt sofort für die Zukunft; bereits ausgespielte Hinweise bleiben davon unberührt.
(5) Was der Nutzer nachprüfen kann. Das Dashboard führt die tatsächlich in seinem Kanal abgesetzten Hinweise mit Zeitpunkt und Wortlaut auf. Der Nutzer muss dem Anbieter also nicht glauben, dass die Grenzen eingehalten werden - er kann es sehen.
§ 10a Rezensionen
(1) Freiwillig. Der Nutzer kann im Dashboard eine Rezension über den Dienst abgeben - eine Bewertung von einem bis fünf Sternen und einen Text. Das ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Preis, Leistungsumfang oder Bearbeitung von Anfragen.
(2) Was veröffentlicht wird. Mit dem Absenden willigt der Nutzer ein, dass nach Freigabe durch den Anbieter öffentlich sichtbar werden:
- sein Twitch-Anzeigename,
- sein Twitch-Profilbild,
- die Sternebewertung und
- der Text der Rezension.
Veröffentlicht wird auf der öffentlich zugänglichen Startseite des Dienstes. Diese Seite ist ohne Anmeldung erreichbar und kann von Suchmaschinen erfasst werden.
(3) Wonach geprüft wird - und wonach nicht. Vor der Veröffentlichung sichtet der Anbieter jede Rezension. Geprüft wird ausschließlich, ob sie
- von einem tatsächlichen Kunden stammt,
- keine Beleidigungen oder rechtswidrigen Inhalte enthält,
- keine Rechte Dritter verletzt und
- keine Werbung oder Spam ist.
Nicht geprüft wird die Bewertung selbst. Kritische und negative Rezensionen werden wie alle anderen veröffentlicht. Eine Ablehnung wird begründet, und der Nutzer sieht die Begründung im Dashboard. Der Anbieter bittet ausdrücklich um wahrheitsgemäße Angaben: Eine Rezension, die schöner ist als die Erfahrung, hilft niemandem - dem Anbieter am wenigsten.
(4) Ändern und zurückziehen. Der Nutzer kann seine Rezension jederzeit im Dashboard ändern oder zurückziehen. Das Zurückziehen wirkt sofort: Die Rezension verschwindet ohne weitere Prüfung von der Startseite. Eine Änderung nach einer Freigabe setzt die Rezension zurück in die Sichtung; bis zur erneuten Freigabe ist sie nicht öffentlich sichtbar. Das ist keine Hürde gegen den Nutzer, sondern verhindert, dass ein freigegebener Text nachträglich zu einem anderen wird.
(5) Rechtsgrundlage und Widerruf. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie ist jederzeit widerruflich; der Widerruf erfolgt durch Zurückziehen nach Absatz 4 und lässt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Veröffentlichung unberührt. Näheres in der Datenschutzerklärung.
(6) Verantwortung für den Inhalt. Für den Inhalt seiner Rezension bleibt der Nutzer verantwortlich. Er versichert, keine unwahren Tatsachenbehauptungen über Dritte aufzustellen und keine fremden Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden.
§ 10b Support über Discord
(1) Support läuft über den Discord-Server des Anbieters. Der Nutzer kann dort mit einem Befehl einen Supportvorgang öffnen. Die Nutzung von Discord ist freiwillig; der Anbieter bleibt auch per E-Mail erreichbar (siehe AGB § 9).
(2) Verknüpfung. Damit Vorgänge dem eigenen Konto zugeordnet werden, holt der Nutzer im Dashboard einen kurzlebigen Code und schickt ihn dem Bot. Die Verknüpfung ist freiwillig und jederzeit im Dashboard lösbar. Ohne sie wird trotzdem geholfen - die Vorgänge lassen sich dann aber nicht zuordnen.
(3) Was festgehalten wird. Der Anbieter protokolliert Vorgänge, nicht Gespräche: Zeitpunkt der Eröffnung, der Übernahme und des Abschlusses, Kategorie, den vom Nutzer angegebenen Betreff sowie das Ergebnis. Der Inhalt der Unterhaltung wird nicht gespeichert, und der Bot liest keine Chatnachrichten mit. Näheres in der Datenschutzerklärung.
(4) Leistungsnachweis. Aus einem abgeschlossenen Vorgang kann der Anbieter einen Leistungsnachweis erstellen. Dieser wird dem Nutzer im Dashboard zur Bestätigung vorgelegt und behandelt sich im Übrigen wie jeder andere Nachweis (AGB § 10).
(5) Featurewünsche kann der Nutzer über den Bot einreichen. Sie werden gesammelt und eingeordnet. Eine Einordnung als „geplant“ ist keine Zusage, dass eine Funktion kommt oder wann sie kommt.
(6) Für den Discord-Server gelten zusätzlich dessen eigene Regeln und die Nutzungsbedingungen von Discord. Verstöße dort kann der Anbieter mit den Mitteln des Servers ahnden; die Folgen aus § 11 bleiben davon unberührt.
§ 11 Folgen von Verstößen
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen wird der Anbieter den Nutzer in aller Regel zunächst ansprechen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.
(2) Je nach Schwere und Wiederholung kommen als Maßnahmen in Betracht: Hinweis, Verwarnung, Einschränkung einzelner Funktionen, vorübergehende Sperre und - bei schweren oder wiederholten Verstößen - die außerordentliche Kündigung nach AGB § 12.
(3) Bei einer akuten Gefahr für die Infrastruktur, für andere Kunden oder bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten darf der Anbieter sofort und ohne vorherige Ansprache sperren. Er informiert den Nutzer unverzüglich danach.
(4) Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte schwere Straftaten den zuständigen Behörden zu melden.
§ 12 Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
(1) Vor der Nutzung des Bereichs „Abo & Zahlung“ bestätigt der Nutzer einmalig, dass er die AGB, diese Nutzungsbedingungen und die Widerrufs- und Verzichtserklärung gelesen hat und ihnen zustimmt. Zeitpunkt und Fassung dieser Bestätigung werden gespeichert, damit beide Seiten nachvollziehen können, was wann galt.
(2) Der Nutzer kann seine Zustimmung jederzeit im Dashboard widerrufen.
(3) Der Widerruf der Zustimmung ist etwas anderes als der Widerruf des Vertrags nach dem Fernabsatzrecht (siehe Widerrufsbelehrung) und etwas anderes als eine Kündigung (AGB § 4). Wer den Vertrag beenden möchte, kündigt - der Widerruf der Zustimmung allein beendet den Vertrag nicht.
§ 13 Änderungen
Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt AGB § 14 entsprechend: Ankündigung mindestens sechs Wochen vorher, Widerspruchsrecht des Nutzers, im Fall des Widerspruchs Vertragsende zum Wirksamwerden der Änderung.
Fassung 1.0 · Stand des Dokumentensatzes: 1.5 - Stand 25.08.2026